Einfache Sprache: „Ich möchte wählen“

Kampagne – erklärt in (möglichst) einfacher Sprache


Am 05. Mai war der Protest-Tag zur Gleich-Stellung von Menschen mit Behinderung.

Deswegen gibt es eine Werbe-Kampagne vom Kompetenzzentrum Freiwilligenmanagement Elm-Asse.

Diese Werbe-Kampagne heißt: Ich möchte wählen

Damit soll Werbung gemacht werden für die Teilnahme aller deutschen Bürgerinnen und Bürger an Wahlen.

Auch sollen Fehler im Wahl-System aufgezeigt werden.

Und es soll Werbung gemacht werden für Inklusion.

Gefördert wird die Werbe-Kampagne von Aktion Mensch.

Warum möchte ich wählen?

Warum ist das inklusive Wahlrecht für alle wichtig?

Welche Schwierigkeiten erschweren es mir zu wählen?

Mit diesen Fragen haben sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Werbe-Kampagne beschäftigt.

Die Ergebnisse werden als Fotos mit persönlichen Kommentaren in Zeitungen gezeigt.

Auch sind die Fotos auf den sozialen Medien zu sehen:

Facebook: FWABSWF

Instagram: freiwilligenagentur.wf_bs

Unterstützt wird die Werbe-Kampagne auch von der Evangelischen Stiftung Neuerkerode und dem Flüchtlingsrat Elm-Asse.


Inklusives Wahlrecht für alle

Wahlen sind ein wichtiger Teil unserer Demokratie.

Wahlen geben deutschen Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit mitzubestimmen.

Gerade in einem Jahr mit so vielen Wahlen ist das besonders wichtig. 

Dabei ist es besonders wichtig, dass alle Stimmen gleich viel zählen.

Egal wie die Person aussieht oder wo her sie kommt. 

Das Recht zu wählen und die Gleichheit der Stimmen sind im Grundgesetz bestimmt.

Dadurch können diese deutschen Bürger und Bürgerinnen teilnehmen:

  • Ab 16 Jahren an Kommunalwahlen und Landtagswahlen
  • Ab 18 Jahren an Bundestagswahlen 

Seit 2019 dürfen auch Menschen mit Behinderung wählen. 

Seitdem bieten Parteien auch ihre Wahl-Programme in leichter Sprache an.

Doch nicht alle Hindernisse wurden entfernt.

Viele Wahl-Lokale sind nicht barriere-frei.

Manche Wahl-Programme sind sehr schwierig zu verstehen.

Trotzdem wurde die Teilnahme an Wahlen in den letzten Jahren stark vereinfacht. 

Schlechter geht es Menschen, die nicht in Deutschland geboren sind.

Manche leben schon seit Jahren in Deutschland, haben aber keine deutsche Staats-Bürgerschaft.

Ihnen ist es durch das Grundgesetz verboten zu wählen.

Nur die „EU-Ausländer“ dürfen zumindest den Bürgermeister mitbestimmen. 

EU-Ausländer sind Menschen, die Europa, aber nicht in Deutschland geboren sind.

Das sind zum Beispiel Franzosen, Spanier, Polen oder Italiener.

Ihre Heimatländer müssen Mitglied in der Europäischen Union sein.

Text:
Felix Radix
Freiwilligenagentur Jugend-Soziales-Sport e.V.
Kompetenzzentrum Freiwilligenmanagement Elm-Asse.



Die Kampagne „Ich möchte wählen“ wird von der Aktion Mensch gefördert.